Neue Vorschriften für Erste-Hilfe-Kästen

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Neue Vorschriften für Erste-Hilfe-Kästen

Seit dem 01.11.2021 gelten die neue DIN 13157 und DIN 13169 für Erste-Hilfe Material und Verbandkästen. Die Mengen der im Verbandkasten vorgeschriebenen Teile haben sich teilweise erhöht.

Beispiel für DIN 13157, kleines Erste Hilfe Material:
• 12 Stück Pflasterstrips 7,2 x 2,5 cm (bisher 8 Stück)
• 12 Stück Wundschnellverband 10 x 6 cm (bisher 8 Stück)
• 6 Stück Fingerkuppenverband 5 x 4 cm (bisher 4 Stück)
• 6 Stück Fingerverband 12 x 2 cm (bisher 4 Stück)
• 6 Stück Pflasterstrips 7,2 x 1,9 cm (bisher 4 Stück)

Dazu kommen neue Materialien:
• 4 Stück Feuchttücher zur Reinigung
• 2 Stück Gesichtsmasken (DIN EN 14683)

Es ist kein Material entfallen, es wurden einige Pflaster-Mengen erhöht und der Inhalt ergänzt. Das Beispiel der DIN 13157 ist hier stellvertretend für die Veränderungen. Je nach Größe des Betriebes müssen ein oder mehrere Verbandkästen vorhanden sein.
Genaue Angaben dazu finden Sie auf den Seiten der DGUV.

Die Änderung tritt nach einer Übergangszeit von 6 Monaten ab dem 01.05.2022 in Kraft. Ab diesem Stichtag müssen alle Füllungen von Erste-Hilfe Material umgerüstet sein.
Sprechen Sie uns gerne an, wir bieten Ihnen sowohl Nachfüll-Sets, als auch neue Erste-Hilfe Materialien für Ihren Betrieb an.

Zur Ergänzung der DIN 13157 benötigen Sie ein Set, für die Erfüllung der DIN 13169 benötigen Sie 2 Sets.

Erste-Hilfe-Kästen und Materialien finden Sie bei uns im Shop.

Betrieblicher Arbeitsschutz ist unsere Kernkompetenz, daher sind wir mit den unterschiedlichsten Erste-Hilfe Kästen in der Lage jede Firma oder Institution auszustatten.
Wir führen verschiedene Modelle, schauen Sie in unseren Shop oder sprechen Sie uns gerne persönlich an, wir beraten Sie.