John Glet
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 ALLGEMEINES:
Für sämtliche Lieferungen und Leistungen der JG John Glet Arbeitsschutz GmbH aus der Vertragsbeziehung mit Kaufleuten / Handelsgesellschaften im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB) gelten ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Diese haben auch dann Gültigkeit, wenn bei späteren Verträgen nicht mehr gesondert auf diese Geschäftsbedingungen hingewiesen wird. Die Geschäftsbedingungen des Vertragspartners finden keine Anwendung. Bei Vertragsbeziehungen mit Endverbrauchern gelten diese AGB unter dem Vorbehalt der gesetzlichen Bestimmungen des AGB-Gesetzes.
§ 2. LIEFERUNG:
Die Lieferung erfolgt ab Warenlager der JG John Glet Arbeitsschutz GmbH auf Gefahr des Käufers. Mehrkosten für besondere Wünsche des Käufers, wie der Versand per Eilboten oder Express, sind von diesem zu tragen. Die JG John Glet Arbeitsschutz GmbH ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen. Der Käufer kann vom Kaufvertrag wegen Nichteinhaltung der vereinbarten Lieferfrist, sofern diese von der JG John Glet Arbeitsschutz GmbH zu vertreten ist, erst dann zurücktreten, wenn er der JG John Glet Arbeitsschutz GmbH gegenüber schriftlich eine angemessene Nachlieferfrist von mindestens 20 Tagen gesetzt hat. Die Rücktrittserklärung ist nur dann wirksam, wenn sie der JG John Glet Arbeitsschutz GmbH gegenüber schriftlich erklärt worden ist. Der Käufer kann weiterhin vom Vertrag zurücktreten, wenn die Firma JG John Glet Arbeitsschutz GmbH die fällige Leistung nicht oder nicht wie geschuldet erbringt. Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung des Kaufvertrages sowie Ansprüche wegen eines Verzugsschadens sind ausgeschlossen. Höhere Gewalt, Streik, Aussperrung oder behördliche Maßnahmen sowie Vorgänge, welche von der JG John Glet Arbeitsschutz GmbH nicht zu vertreten sind, berechtigen sowohl die JG John Glet Arbeitsschutz GmbH als auch den Käufer, die Lieferungs- und Annahmefrist um die Dauer der Behinderung, höchstens jedoch bis zu einer Dauer von einem Monat unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen jedweder Art, zu verlängern. Nach Ablauf der Frist ist jede Vertragspartei berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten. Im Übrigen ist die Haftung der Firma JG John Glet Arbeitsschutz GmbH ausgeschlossen, es sei denn sie hat eine Garantieverpflichtung übernommen, den Mangel der Kaufsache arglistig verschwiegen oder vorsätzlich zum Nachteil des Vertragspartners gehandelt. Die JG John Glet Arbeitsschutz GmbH ist nicht verpflichtet, im Hinblick auf Vorschriften der Verpackungsverordnung und deren Ausführungsbestimmungen irgendwelches Verpackungsmaterial zurückzunehmen oder sich an Kosten für die Entsorgung von Verpackungsmaterial zu beteiligen. Ist die JG John Glet Arbeitsschutz GmbH aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften gleichwohl verpflichtet, sich mit der Entsorgung von Verpackungsmaterial zu befassen, kann die JG John Glet Arbeitsschutz GmbH die damit verbundenen nachgewiesenen Kosten dem Käufer in Rechnung stellen. Fixhandelsgeschäfte bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der individuellen schriftlichen Vereinbarung.
§ 3 GEWÄHRLEISTUNG:
Die Firma JG John Glet Arbeitsschutz GmbH haftet für die gemäß Vertrag oder prospektierung angegebene Beschaffenheit der Kaufsache. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre und beginnt am Tage der Übergabe der Ware an den Käufer. Die Gewährleistungsfrist ist keinesfalls länger als die Gewährleistungsfrist des Herstellers gegenüber der JG John Glet Arbeitsschutz GmbH. Auf Verlangen des Käufers wird daher die JG John Glet Arbeitsschutz GmbH dem Käufer den Beginn ihrer Gewährleistungsfrist mitteilen. Mängelrügen sind nur dann gegenüber der JG John Glet Arbeitsschutz GmbH verbindlich angezeigt, sofern sie schriftlich übermittelt worden sind, Mängelrügen sind unverzüglich nach Eingang der Ware beim Käufer gegenüber der JG John Glet Arbeitsschutz GmbH zu erheben und detailliert zu begründen: Die beanstandete Ware darf nur mit schriftlicher Zustimmung der JG John Glet Arbeitsschutz GmbH zurückgesandt werden, es sei denn, die JG John Glet Arbeitsschutz GmbH hat nicht innerhalb von 10 Werktagen auf die Mängelrüge nach Maßgabe vorerwähnter Ausführungen reagiert. Bei Meinungsverschiedenheiten, ob und inwieweit eine Mängelrüge begründet ist, ist unter Einschaltung des Herstellers ein Sachverständigengutachten einzuholen. Wird die Mängelrüge wegen der Qualität der Kaufsache erhoben, so soll als neutrale Institution das Prüf- und Forschungsinstitut Pirmasens eingeschaltet werden. Die Kosten der Erstellung eines Gutachtens dieser Institution trägt diejenige Partei, welche in der Entscheidung des Prüf- und Forschungsinstitutes unterliegt. Die Ansprüche des Käufers wegen Gewährleistung sind auf den Rücktritt vom Kaufvertrag begrenzt. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche gegenüber der JG John Glet Arbeitsschutz GmbH, sind ausgeschlossen, es sei denn sie hat eine Garantieverpflichtung übernommen, den Mangel der Kaufsache arglistig verschwiegen oder vorsätzlich zum Nachteil des Vertragspartners gehandelt. Ebenso bleibt die Haftung der Firma JG John Glet Arbeitsschutz GmbH für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden sowie Schäden aus einer von der Firma JG John Glet Arbeitsschutz GmbH zu vertretenden Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit erhalten. Einer Pflichtverletzung der Firma JG John Glet Arbeitsschutz GmbH steht die entsprechende Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Normaler Verschleiß, Beeinträchtigungen der Kaufsache durch unsachgemäße Verwendung oder durch übermäßige Strapazierung stellen keinen Gewährleistungsmangel dar.
§ 4 EIGENTUMSVORBEHALT:
Die gelieferte Ware bleibt bis zur Bezahlung sämtlicher Forderungen der JG John Glet Arbeitsschutz GmbH gegenüber dem Käufer Eigentum der JG John Glet Arbeitsschutz GmbH. Dies gilt auch dann, wenn der Käufer den Kaufpreis mit besonderer Zweckbestimmung bezahlt. Der Käufer ist berechtigt, die von der JG John Glet Arbeitsschutz GmbH gelieferten Ware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr weiter zu veräußern, es sei denn, der Käufer ist gegenüber der JG John Glet Arbeitsschutz GmbH in Zahlungsverzug. Der Käufer tritt daher wegen des verlängerten Eigentumvorbehaltes seine Ansprüche gegenüber seinen Kunden an die JG John Glet Arbeitsschutz GmbH sicherungshalber ab. Die JG John Glet Arbeitsschutz GmbH ist berechtigt, im Falle des Verzuges des Käufers ihre Ansprüche aus dem verlängerten Eigentumsvorbehalt unmittelbar gegenüber dem Kunden des Käufers geltend zu machen. Zu diesem Zweck ist der Käufer verpflichtet der JG John Glet Arbeitsschutz GmbH Namen und Anschrift des Erwerbers bekannt zu geben. Der Käufer ist nicht berechtigt, die von der JG John Glet Arbeitsschutz GmbH gelieferte Vorbehaltsware zu verpfänden oder Dritten zur Sicherheit zu übereignen
§ 5 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN:
Die Rechnungen sind nach Maßgabe der jeweils auf der Rechnung vermerkten Zahlungsfrist fällig und zahlbar. Scheck- und Wechselzahlungen erfolgen nur erfüllungshalber. Letztere bedürfen allerdings der besonderen schriftlichen Vereinbarung der Vertragsparteien. Sämtliche Scheck- und Wechselkosten gehen zu Lasten des Käufers. Der Käufer kommt ohne besondere Mahnung mit der Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen in Verzug, sobald die in der Rechnung erwähnte Zahlungsfrist überschritten ist. Unbeschadet weiterer Ansprüche ist die JG John Glet Arbeitsschutz GmbH berechtigt, den Kaufpreis ab Eintritt des Verzuges mit 10 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz verzinst zu verlangen. Außerdem ist die JG John Glet Arbeitsschutz GmbH berechtigt, im Falle des Zahlungsverzuges des Käufers weitere Lieferungen von vorheriger Sicherheitsleistung abhängig zu machen. Dies gilt auch dann, sofern in den Vermögensverhältnissen des Käufers eine wesentliche Verschlechterung eingetreten ist. Bei Kaufverträgen mit Verbrauchern im Sinne des § 474 BGB gilt ein Zinssatz von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz.
§ 6 ABTRETUNG / ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT:
Der Käufer ist nicht berechtigt, Ansprüche gegenüber der JG John Glet Arbeitsschutz GmbH jedweder Art an Dritte abzutreten oder gegenüber der JG John Glet Arbeitsschutz GmbH ein Zurückbehaltungsrecht zu erheben. Das Recht zur Zurückbehaltung kann der Käufer nur dann ausüben, wenn sein Gegenanspruch rechtskräftig festgestellt worden ist. Unter dieser Voraussetzung wird auch das Recht zur Aufrechnung mit etwaigen Gegenforderungen ausgeschlossen.
§ 7 DATENSPEICHERUNG:
Der Käufer ist darüber informiert und damit einverstanden, dass seine Daten, soweit geschäftsnotwendig in dem Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes (§*26 BDSG) zulässig, von der JG John Glet Arbeitsschutz GmbH gespeichert und verarbeitet werden.
§ 8 HAFTUNG:
Soweit die Haftung der JG John Glet Arbeitsschutz GmbH nicht in vorausgegangenen Vorschriften geregelt worden ist, ist diese vorbehaltlich vorrangiger Regelungen des Kaufrechts und der §§ 303 ff BGB (Gestaltungsvorschiften für AGB) stets auf Ersatz des unmittelbaren Schadens und die Deckungssumme einer etwaigen von der JG John Glet Arbeitsschutz GmbH unterhaltenen Haftpflichtversicherung begrenzt. Die Haftung für Folgeschäden wird ausdrücklich ausgeschlossen.
§ 9 ERFÜLLUNGSORT / GERICHTSSTAND:
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Lieferungen und Leistungen aus der Geschäftsverbindung mit der JG John Glet Arbeitsschutz GmbH ist der Sitz der JG John Glet Arbeitsschutz GmbH. Sämtliche Verträge mit der JG John Glet Arbeitsschutz GmbH unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§ 10 SALVATORISCHE KLAUSEL:
Sofern einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden sollten, bleiben die übrigen Regelungen gleichwohl bestehen.
News
23.03.2011
Branchenweite Preisschwankungen - Kundeninformation
Die Baumwollknappheit und die gestiegene Nachfrage nach dem Rohstoff haben seit Beginn dieses Jahres zu Preisexplosionen auf dem Rohstoffmarkt geführt, die auch unsere Preise verändern werden.Neues auf Twitter




